CO2-Stufenmodell kommt auf Basis der Heizkostenabrechnung

Neuigkeit vom 10.11.2022

CO2-Preis beim Heizen: Die Abgabe regelt ein Stufenmodell.

Am 10. November 2022 hat der Deutsche Bundestag das Stufenmodell zur Aufteilung des CO2-Preises beim Heizen beschlossen. Es soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Vermieter müssen dann einen Teil der Kohlendioxidkosten übernehmen, den Mieter bisher alleine trugen. Die Höhe der Abgabe richtet sich zukünftig nach dem energetischen Zustand des Gebäudes: Je schlechter die Wärmedämmung, desto höher fällt der zu tragende Anteil für Eigentümer aus. Vermieter sollen somit zur energetischen Sanierung bewegt werden und Mieter zu einem sparsamen Heizverhalten.

Kohlendioxidemission berechnet pro Quadratmeter und Jahr

Die Tabelle zeigt die Verteilung zwischen Mietern und Vermietern in den jeweiligen Stufen. Bei emissionsarmen Gebäuden fällt der Mieteranteil an den CO2-Kosten höher aus. Bei energetisch schlechteren Häusern muss der Vermieter einen größeren Anteil der Abgabe tragen.

Insgesamt gibt es zehn Stufen, die sich nach dem spezifischen Kohlendioxidausstoß des Gebäudes in Kilogramm CO2 pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr richten. Die Berechnung dieses Wertes und damit die Einstufung des Gesamtgebäudes erfolgt auf Basis der jährlichen Heizkostenabrechnung. Anschließend werden die Kohlendioxidkosten zwischen Vermieter und Mieter nach dem vereinbarten Verteilschlüssel beziffert, ebenfalls auf Grundlage der Heizkostenabrechnung.

Heizkostenabrechnung bewährt, zuverlässig und gerichtsfest

In der Begründung zum Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG) heißt es dazu wörtlich: „Die Verteilung anhand des Kohlendioxidausstoßes beruht auf Daten, die im Rahmen der Heizkostenabrechnung zuverlässig und gerichtsfest erhoben werden. Es bedarf dafür keines gesonderten Nachweises von Tatsachen und keiner rechtlichen Einzelfallprüfung. Die Regelung ist unaufwändig und anwendungssicher.“

Die Arbeitsgemeinschaft Heiz- und Wasserkostenverteilung e.V. (kurz: ARGE HeiWaKo) hatte sich im Gesetzgebungsverfahren mit einer Stellungnahme für die Heizkostenabrechnung als Basis zur Klassifizierung der Gebäude eingesetzt. Damit ist sichergestellt, dass sich geringinvestive Maßnahmen zu Energieeffizienz zeitnah positiv auswirken. Zudem trägt die Heizkostenabrechnung als bewährtes Instrument dazu bei, die CO2-Abgabe klar nachvollziehbar und transparent zu gestalten.

Die CO2-Abgabe auf Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel startete am 1. Januar 2021 und betrug damals 25 Euro pro Tonne. Derzeit im Jahr 2022 beträgt der Preis 30 Euro. Danach soll die Abgabe schrittweise auf 55 Euro pro Tonne im Jahr 2025 steigen. Angesichts hoher Energiekosten und zur Entlastung der Bürger verschiebt die Bundesregierung die anstehende Erhöhung allerdings. Laut der Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) bleibt es für das Jahr 2023 bei 30 Euro pro Tonne statt wie vorgesehen 35 Euro. In den beiden folgenden Jahren wird der bislang gesetzlich vorgesehene Festpreis um 10 Euro gesenkt: 35 statt 45 Euro in 2024 und 45 statt 55 Euro im Jahr 2025.