die ARGE
Mission, Vision, Ziel
Es ist die Mission der ARGE HeiWaKo, die verbrauchsabhängige Erfassung und Abrechnung von Wärme, Warm- und Kaltwasser als wichtige Voraussetzung zum sparsamen und effizienten Energie- und Wasserverbrauch in Gebäuden zu fördern.
Es ist Vision der ARGE HeiWaKo, dass die Mess- und Dienstleistungsunternehmen, verstärkt um digitale Technologien, transparent über Ressourcenverschwendung informieren und faktenbasierte Grundlagen für fundierte politische Entscheidungen anbieten. Besser informiert kann unsere natürliche Lebensgrundlage auch besser geschützt werden. Denn man kann nur managen, was man auch gemessen hat.
Die ARGE HeiWaKo unterstützt die politischen Entscheidungsträger, um das gemeinsame Ziel einer effizienten Energiewende und erfolgreichen Klimapolitik zu erreichen. Die Mitgliedsunternehmen der ARGE HeiWako besitzen umfassendes Know How und detaillierte Datengrundlagen von Heiz-, Warm- und Kaltwasserverbräuchen und -kosten. Zukünftige politische Vorhaben können damit auf ihre konkreten Folge- und Wechselwirkungen eingeschätzt und zielführende Hinweise zur Optimierung gegeben werden.
Geschäftsstelle



Mitglieder
Vorstand

Oliver Geer

Nicolai Kuß

Ralf Görner

Dr. Hagen Lessing
Mitgliedschaft bei der ARGE HeiWaKo
Verbandsregeln der ARGE HeiWaKo
Sprechen Sie uns für eine Mitgliedschaft gerne an.
Richtlinien wettbewerbsrechtlicher Kontrolle
Geschichte
Am 30. Mai 1978 konstituierte sich in Stuttgart die heutige Arbeitsgemeinschaft Heiz- und Wasserkostenverteilung e.V. (ARGE HeiWaKo) mit dem Vereinsziel, die Zusammenarbeit mit Behörden, wirtschaftlichen und sonstigen Einrichtungen zu pflegen sowie bei der Vorbereitung und Durchführung gesetzlicher Maßnahmen mitzuwirken. Damals wie heute standen außerdem die Förderung wirtschaftlicher und technischer Entwicklungen sowie die Mitarbeit an der Gestaltung von Normen und Richtlinien im Vordergrund.
Die Mitgliedsunternehmen der ARGE HeiWaKo hatten früh erkannt, dass die verbrauchsabhängige Heizkostenverteilung und -abrechnung Mietern und Wohnungseigentümern einen größeren Anreiz bietet, mit Heizwärme und Warmwasser sparsamer umzugehen, als dies bei einer reinen Pauschalabrechnung der Fall ist.
Lange bevor das Energieeinsparungsgesetz im Jahr 1976, die eigentliche Grundlage für die heute in allen Bereichen anerkannte Heizkostenverordnung von 1981, erlassen wurde, war die verbrauchsabhängige Heizkostenverteilung und ‑abrechnung bereits durch unternehmerische Initiative, Ideenreichtum und qualifizierte Arbeit erfolgreich eingeführt.