Archive: FAQs

Warum gibt es Messdifferenzen zwischen Haupt- und Unterzählern?

So erstrebenswert absolute Genauigkeit auch ist, so wenig ist sie mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand tatsächlich erreichbar. Vor allem bei Wasser- und Wärmezählern sind Messdifferenzen zwischen dem Ergebnis eines Hauptzählers und der Summe aller Wohnungszähler nicht vermeidbar. Weil diese Messdifferenzen aber in allen Wohnungen auftreten, ergibt sich aufgrund der relativen Kostenverteilung im Ergebnis kein Nachteil für […]

In welcher Reihenfolge werden Ablesungen vorgenommen?

Die Ablesung der Messgeräte innerhalb eines Gebäudes erfolgt bei den meisten Messdienstunternehmen von unten nach oben, auf dem Stockwerk von links nach rechts und innerhalb der Wohnung ebenfalls von links nach rechts. Das hat seinen guten Grund: In der gleichen Reihenfolge wurden die Messgeräte auch montiert. Die Reihenfolge der abzulesenden Geräte auf dem Ableseauftrag ist […]

Was tun, wenn man zur Ablesung nicht da sein kann?

Können Wohnungseigentümer oder Mieter an dem für das Gebäude festgelegten Ablesetag nicht anwesend sein, empfiehlt es sich, einem Nachbarn, dem Hausmeister oder dem Hausverwalter den Wohnungsschlüssel zu überlassen. Zusätzliche Anfahrten des Messdienstes verursachen Kosten, die nicht in den Standardgebühren enthalten sind. Bei Messausstattungen mit Funk ist kein Betreten der Wohnung erforderlich. Man muss als Wohnungseigentümer […]

Was bedeutet Stichtagsablesung?

Bei elektronischen Messgeräten sorgt die Stichtagsablesung für einen einheitlichen Ablesezeitpunkt im ganzen Gebäude. Zu einem definierten Datum – beispielsweise dem 31. Dezember jeden Jahres um 0:00 Uhr – schreiben die Messgeräte den aktuellen Zählerstand in einen Vorjahresspeicher und beginnen mit einer neuen Zählung für das nächste Abrechnungsjahr. Damit kann der Verbrauchswert auch noch Monate später […]

Können die Heizkosten gleich nach der Ablesung genannt werden?

Bei Heizkostenverteilern ist es technisch bedingt nicht möglich, schon während der Ablesung zu sagen, welche Heizkosten entstanden sind. Der Preis einer Verbrauchseinheit ist nicht jedes Jahr gleich, sondern von Energiepreisen und Witterungsbedingungen abhängig. Zudem kann besonders bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip die Gesamtanzahl der Verbrauchseinheiten von Jahr zu Jahr schwanken. Erst nach Auswertung aller Ableseergebnisse […]

Können bei Nutzerwechsel auch Selbstablesungen vorgenommen werden?

Bei einem Wohnungswechsel ist auch eine Selbstablesung der Heizkostenverteiler und Wasserzähler möglich. Empfehlenswert ist eine gemeinsame Ablesung durch den Aus- und Einziehenden oder zusammen mit dem Hausbesitzer oder Verwalter als Zeugen (z. B. bei der Wohnungsabnahme). Das Ableseergebnis sollte schriftlich festgehalten werden. Jahreshauptablesungen können aber vor allem bei Verdunstungsheizkostenverteilern wegen des Ampullenwechsels und dem Plombentausch […]

Bei welchen Geräten ist eine Zwischenablesung bei Nutzerwechsel zu empfehlen?

Bei Wohnungswechsel sollte eine Zwischenablesung vorgenommen werden, um den Verbrauch zwischen vorigem und neuem Wohnungsnutzer aufzuteilen. Elektronische Heizkostenverteiler, Wasserzähler und Wärmezähler können bei Nutzerwechseln immer abgelesen werden. Bei Verdunstungsheizkostenverteilern ist wegen der technischen Besonderheiten dieses Gerätetyps oft von einer Zwischenablesung abzuraten und stattdessen eine Trennung nach Gradtagzahlen zu empfehlen. Bei Zwischenablesungen werden die Ampullen von […]

Warum bekommt man nach einer Zwischenablesung keine Abrechnung?

Eine Heizkostenabrechnung ist mit einer Zwischenablesung nicht sofort möglich. Dazu werden die Energie- und Nebenkosten des Gebäudes für das ganze Jahr und die Ablesungen aller Wohnungen benötigt. Die Abrechnung eines ausgezogenen Mieters kann deshalb erst mit der nächsten Gesamtabrechnung für das ganze Gebäude erstellt werden. Der Hausbesitzer ist allerdings dazu berechtigt, von dem ausziehenden Mieter […]

Wie und in welchen Fällen wird ein Verbrauch geschätzt?

Nach den Vorgaben der Heizkostenverordnung ist der Verbrauch zu schätzen, wenn eine Ablesung nicht möglich war oder wenn Messgeräte defekt waren. Nach zwei vergeblichen Ableseversuchen ist eine Einschätzung des Verbrauchs zulässig, die entweder nach vergleichbaren Räumen oder dem prozentualen Vorjahresanteil erfolgt. Besteht darüber hinaus bei Verdunstungsheizkostenverteilern keine Möglichkeit, vor Beginn der nächsten Abrechnungsperiode neue Ampullen […]