Wozu gibt es Grundkosten in der Abrechnung?

Zwischen 30 und 50 % der Heiz- und Warmwasserkosten eines Gebäudes werden nach einem festen Schlüssel auf die Nutzer verteilt, dies ist in der HKVO so vorgeschrieben. Grundkosten dienen zur Deckung von Wärmeverlusten der Verteilleitungen, der Bereitstellung von Wärme sowie der Fixkosten der Heizanlage, die auch ohne individuelle Wärme- oder Warmwasserabnahme entstehen. Mit Grundkosten wird auch ein gewisser Ausgleich für wärmetechnisch benachteiligte Wohnlagen geschaffen, der beispielsweise bei Dachwohnungen mit erhöhtem Heizbedarf besteht. Auch für leer stehende Wohnungen sind deshalb mindestens Grundkosten abzurechnen. Als Grundkostenanteile werden typischerweise die Wohn- oder Nutzfläche in Quadratmetern verwendet. Zulässig und zweckmäßig sind auch Kubikmeter Rauminhalte, wenn es im Gebäude unterschiedliche Raumhöhen gibt.

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