Sommeranzeige von Heizkostenverteilern ohne Einfluss auf die Abrechnung

Anzeigefortschritte bei Heizkostenverteilern infolge heißer Sommertage stellen keinen Fehler dar. Es handelt sich vielmehr um systembedingte Eigenschaften, die vom Nutzer in Kauf zu nehmen sind. Dies wurde auch von Gerichten bereits mehrfach bestätigt. Derartige Verbrauchsanzeigen werden durch abnehmende Strichpreise ausgeglichen. Immer wiederkehrende Behauptungen, Mieter müssten höhere Heizkosten zahlen, obwohl die Heizung abgestellt sei, sind daher nicht richtig. Auch ein Kürzungsrecht kann hier nicht geltend gemacht werden, da die Heizkostenabrechnung die gesetzlichen Vorgaben voll und ganz erfüllt.