Sind Messgeräte ma­ni­pu­lier­bar?

Messgeräte für Heizung und Wasser sind durch ent­spre­chen­de Si­che­run­gen vor unbefugten Eingriffen geschützt. Ma­ni­pu­la­ti­ons­ver­su­che sind strafbar und können nach § 263 des Straf­ge­setz­buchs als Betrug bzw. versuchter Betrug geahndet werden. Entgegen einer weit ver­brei­te­ten Meinung führen alle Ma­ni­pu­la­ti­ons­ver­su­che an Ver­duns­tungs­heiz­kos­ten­ver­tei­lern zu erhöhten Ver­brauchs­an­zei­gen. Elek­tro­ni­sche Heiz­kos­ten­ver­tei­ler erkennen Versuche einer äußeren Be­ein­flus­sung und zeigen Feh­ler­mel­dun­gen an. Es gibt keine Ma­ni­pu­la­ti­ons­mög­lich­kei­ten, mit denen die Ver­brauchs­an­zei­ge gesenkt werden kann.